Zuchtverband für Senner Pferde e.V.
-Mitgliedschaft-

Das Finanzamt Gütersloh hat uns unter der Steuernummer 351/5914/4804 zur Förderung der Tierzucht nach § 52 Abs.2Nr.4 AO die steuerbegünstigte Gemeinnützigkeit erteilt. Wir sind daher berechtigt Spenden zur Erhaltung dieser Pferderasse entgegenzunehmen, und Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Der Verband hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.

Ordentliche Mitglieder sind Personen, die Zuchtpferde besitzen. Außerordentliche Mitglieder können Freunde und Förderer der Sennerzucht werden, die - ohne im Besitz eines Zuchtpferdes zu sein - die Bestrebungen des Verbandes unterstützen. Ehrenmitglieder können Persönlichkeiten werden, die sich um die Förderung der Sennerzucht besonders verdient gemacht haben.

Ein Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich gestellt werden. Als Antrag gilt auch die Vorstellung eines Pferdes auf einer Veranstaltung des Verbandes wie z. B. eine Stutenschau oder Hengstkörung.

Satzung

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Mitgliedsantrag

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Gebührenordnung

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Wir würden uns freuen, Sie schon bald als neues Mitglied begrüßen zu dürfen !